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PPWR – Was muss ich wissen?

Wir informieren Sie hier möglichst kompakt über die Umsetzung der PPWR in der Praxis. Bitte beachten Sie: Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen von uns erstellt und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar.

Die Theorie

Welche Verpackungen sind betroffen?

Wer ist verpflichtet etwas zu tun?

In kurz: je­der. Die ge­nau­en Pflich­ten er­ge­ben sich in der PPWR aus den fünf Rol­len.

Die Rol­len­zu­ord­nung ist lei­der nicht im­mer ein­deu­tig. Zu­dem ist die Na­mens­ge­bung der Rol­len nicht schlüs­sig. Z. B. ist der Er­zeu­ger nicht au­to­ma­tisch der­je­ni­ge, der die Ver­pa­ckung her­stellt. Dop­pel­be­le­gun­gen sind mög­lich, ein „Her­stel­ler“ kann z. B. zeit­gleich auch „Er­zeu­ger“ sein. ….

Rol­len in der PPWR

Lieferant

Der­je­ni­ge, der Ver­pa­ckun­gen oder Ver­pa­ckungs­ma­te­ri­al an ei­nen Er­zeu­ger lie­fert.

Erzeuger

Der­je­ni­ge, der Ver­pa­ckun­gen an­fer­tigt oder un­ter sei­nem Na­men her­stel­len lässt.

Hersteller

Der­je­ni­ge, der Ver­pa­ckun­gen erst­mals für den End­ab­neh­mer be­reit­stellt. Kann Lie­fe­rant, Er­zeu­ger oder Im­por­teur sein.

Importeur

Der­je­ni­ge, der die Ver­pa­ckung aus ei­nem Dritt­land in Ver­kehr bringt.

Vertreiber

Der­je­ni­ge, der die Ver­pa­ckung auf dem Markt be­reit­stellt, mit Aus­nah­me des Er­zeu­gers oder des Im­por­teurs.

Wel­che kon­kre­ten Pflich­ten sind ab 12.08.2026 zu er­fül­len?

Stoff­aus­schlüs­se in Ver­pa­ckun­gen (Art. 5)

  • Grenzwerte Schwermetalle: Die Gesamt­kon­zen­tra­tion von Blei, Cadmium, Queck­silber und Chrom VI in einer Verpackung darf 100 mg/kg nicht übersteigen.
  • Grenzwerte PFAS (nur in Lebensmittelverpackungen)

Informationspflicht der Lieferanten

  • Im Sinne der PPWR sind Sie der Erzeuger der von uns produzierten Verpackungen. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit Sie die Konformität der Verpackungen nachweisen können.

Kennzeichnung von Verpackungen

Im Sin­ne der PPWR sind Sie der Er­zeu­ger der von uns pro­du­zier­ten Ver­pa­ckun­gen und müs­sen da­für sor­gen, dass die Kenn­zeich­nun­gen auf der Ver­pa­ckun­g auf­ge­bracht ist. Sie kann im Druck­mo­tiv ent­hal­ten sein oder an­ders auf­ge­bracht wer­den (z. B. Eti­kett).
  • Identifikationsmerkmal, z. B. Chargen­nummer oder Serien­nummer
  • Kon­takt­in­for­ma­tio­nen des Her­stel­lers (Fir­ma, Ad­res­se, Kon­takt­mög­lich­keit wie Te­le­fon oder Mail);
    op­tio­nal QR-Co­de
Ist dies aufgrund der Größe oder Art der Verpackung nicht möglich, kann die Kennzeichnung auch auf den dem Produkt beigefügten Unterlagen erfolgen.

EU-Konformitätserklärung

Die Verantwortung für diese Erklärung liegt beim Erzeuger.

Technische Dokumentation

Die Verantwortung für die technische Dokumentation liegt beim Erzeuger.

Unsere Produktspezifikationen

Sie ent­hal­ten von uns aus­ge­ar­bei­te­te Pro­dukt­spe­zi­fi­ka­tio­nen, die al­le not­wen­di­gen In­for­ma­tio­nen ent­hal­ten: Sie kön­nen sie für un­ser Pro­dukt als tech­ni­sche Do­ku­men­ta­ti­on ver­wen­den.

Unser Team steht Ihnen bei Fragen sehr gerne beratend zu Seite.

Dirk Hartmann
Kalkulation
+49 921 78 44-17
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Andreas Hertel 
Kundenbetreuung
+49 921 78 44-40
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Thomas Kleinwächter
Kundenbetreuung
+49 921 78 44-25
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Michael Müller
Kundenbetreuung
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Isabell Schuierer
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