Startseite » PPWR – Was muss ich wissen?
Hertel-Wiki

PPWR – Was muss ich wissen?

Wir informieren Sie hier möglichst kompakt über die Umsetzung der PPWR in der Praxis. Bitte beachten Sie: Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen von uns erstellt und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar.

Die Theorie

Welche Verpackungen sind betroffen?

Wer ist verpflichtet etwas zu tun?

In der PPWR gibt es fünf Rol­len. Aus der Rol­le er­gibt sich, wel­che Pflichten zu er­fül­len sind.

Die Rol­len­zu­ord­nung ist lei­der nicht im­mer ein­deu­tig. Zu­dem ist die Na­mens­ge­bung der Rol­len nicht schlüs­sig. Z. B. ist der Er­zeu­ger nicht au­to­ma­tisch der­je­ni­ge, der die Ver­pa­ckung her­stellt. Dop­pel­be­le­gun­gen sind mög­lich, ein „Her­stel­ler“ kann z.B. zeit­gleich auch „Er­zeu­ger“ sein. ….

Rollen in der PPWR

Lieferant

Der­je­ni­ge, der Ver­pa­ckun­gen oder Ver­pa­ckungs­ma­te­ri­al an ei­nen Er­zeu­ger lie­fert.

Hertel Kartonagen

Erzeuger

Der­je­ni­ge, der Ver­pa­ckun­gen an­fer­tigt oder un­ter sei­nem Na­men her­stel­len lässt.

Hersteller

Der­je­ni­ge, der Ver­pa­ckun­gen erst­mals für den End­ab­neh­mer in D oder der EU be­reit­stellt. Kann Lie­fe­rant, Er­zeu­ger oder Im­por­teur sein.

Importeur

Der­je­ni­ge, der die Ver­pa­ckung aus ei­nem Dritt­land in Ver­kehr bringt.

Vertreiber

Der­je­ni­ge, der Ver­pa­ckun­gen auf dem Markt be­reit­stellt, au­ßer Er­zeu­ger oder Im­por­teur.

Pflichten in der PPWR

Lieferant

Erzeuger

Hersteller

Importeur

Vertreiber

Wel­che kon­kre­ten Pflich­ten sind ab 12.08.2026 zu er­fül­len?

Anforderungen an Stoffe in Verpackungen

  • Grenzwerte Schwermetalle: Die Gesamt­kon­zen­tra­tion von Blei, Cadmium, Queck­silber und Chrom VI in einer Verpackung darf 100 mg/kg nicht übersteigen.
  • Grenzwerte PFAS (nur in Lebensmittelverpackungen)

Informationspflicht der Lieferanten

  • Im Sinne der PPWR sind Sie der Erzeuger der von uns produzierten Verpackungen. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit Sie die Konformität der Verpackungen nachweisen können.

Kennzeichnung von Verpackungen

Im Sinne der PPWR sind Sie der Erzeuger der von uns produzierten Verpackungen und müssen dafür sorgen, dass die Kennzeichnungen auf Ihren Verpackungen angebracht sind:

  • Identifikationsmerkmal, z. B. Chargen­nummer oder Serien­nummer
  • Kontaktinformationen des Herstellers (Name, Marke, Adresse); optional QR-Code
Ist dies aufgrund der Größe oder Art der Verpackung nicht möglich, kann die Kennzeichnung auch auf den dem Produkt beigefügten Unterlagen erfolgen.

EU-Konformitätserklärung

Die Verantwortung für diese Erklärung liegt beim Erzeuger.

Technische Dokumentation

Die Verantwortung für die technische Dokumentation liegt beim Erzeuger.

Anfrage

Gerne kalkulieren wir  Ihre Verpackung

Sie möchten sich zu unseren Produkten beraten lassen?​

Gerne helfen wir ihnen telefonisch oder per Mail weiter:

Telefon
E-Mail

Bestellung Musterkarton

Lassen Sie sich einen kostenlosen Musterkarton zuschicken und überzeugen Sie sich selbst von der Qualität unserer Verpackungslösungen. Der Versand erfolgt kostenfrei.

Sie möchten sich zu unseren Produkten beraten lassen?​

Gerne helfen wir ihnen telefonisch oder per Mail weiter:

Telefon
E-Mail