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Wir informieren Sie hier möglichst kompakt über die Umsetzung der PPWR in der Praxis. Bitte beachten Sie: Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen von uns erstellt und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar.
Die Theorie
- PPWR = Packaging and Packaging Waste Regulation
- Formale Bezeichnung: EU-Verpackungsverordnung VO (EU) 2025/40
- Ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie RL 94/62/EG
- Umsetzung in Schritten, erste Pflichten ab 12. August 2026
- Europaweit gültig, nationale Besonderheiten möglich
Welche Verpackungen sind betroffen?
- Alle Verpackungen:
- Versandverpackungen z.B. Versandpakete
- Verkaufsverpackungen z.B. Spielekarton, Kosmetikschachtel
- Transportverpackungen z.B. Umkarton Spedition, Palette
Wer ist verpflichtet etwas zu tun?
In der PPWR gibt es fünf Rollen. Aus der Rolle ergibt sich, welche Punkte man erfüllen muss.
Die Rollenzuordnung ist leider nicht immer eindeutig. Zudem ist die Namensgebung der Rollen nicht schlüssig, z. B. ist der Erzeuger nicht automatisch derjenige, der die Verpackung herstellt, ein „Hersteller“ kann zeitgleich auch „Erzeuger“ sein, …
Lieferant
Erzeuger
Hersteller
Importeur
Vertreiber
Derjenige, der Verpackungen oder Verpackungsmaterial an einen Erzeuger liefert.
Derjenige, der Verpackungen anfertigt oder unter seinem Namen herstellen lässt.
Jeder Lieferant, Erzeuger oder Importeur, der Verpackungen erstmals für den Endabnehmer bereitstellt. (nur D und EU)
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