Wir informieren Sie hier möglichst kompakt über die Umsetzung der PPWR in der Praxis. Bitte beachten Sie: Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen von uns erstellt und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar.
Die Theorie
- PPWR = Packaging and Packaging Waste Regulation
- Formale Bezeichnung: EU-Verpackungsverordnung VO (EU) 2025/40
- Ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie RL 94/62/EG
- Umsetzung in Schritten, erste Pflichten ab 12. August 2026
- Europaweit gültig, nationale Besonderheiten möglich
Welche Verpackungen sind betroffen?
- Alle Verpackungen:
- Versandverpackungen z.B. Versandpakete
- Verkaufsverpackungen z.B. Spielekarton, Kosmetikschachtel
- Transportverpackungen z.B. Umkarton Spedition, Palette
Wer ist verpflichtet etwas zu tun?
In der PPWR gibt es fünf Rollen. Aus der Rolle ergibt sich, welche Pflichten zu erfüllen sind.
Die Rollenzuordnung ist leider nicht immer eindeutig. Zudem ist die Namensgebung der Rollen nicht schlüssig. Z. B. ist der Erzeuger nicht automatisch derjenige, der die Verpackung herstellt. Doppelbelegungen sind möglich, ein „Hersteller“ kann z.B. zeitgleich auch „Erzeuger“ sein. ….
Rollen in der PPWR
Lieferant
Derjenige, der Verpackungen oder Verpackungsmaterial an einen Erzeuger liefert.
Hertel Kartonagen
Erzeuger
Derjenige, der Verpackungen anfertigt oder unter seinem Namen herstellen lässt.
Hersteller
Derjenige, der Verpackungen erstmals für den Endabnehmer in D oder der EU bereitstellt. Kann Lieferant, Erzeuger oder Importeur sein.
Importeur
Derjenige, der die Verpackung aus einem Drittland in Verkehr bringt.
Vertreiber
Derjenige, der Verpackungen auf dem Markt bereitstellt, außer Erzeuger oder Importeur.
Pflichten in der PPWR
Lieferant
- Bereitstellen der Informationen
Erzeuger
- Konformitäts-Bewertung
- Technische Dokumentation
- Konformitätserklärung
- Kennzeichnung der Verpackung
Hersteller
- Erweiterte Herstellerverantwortung
- Hersteller Registrierung
Importeur
- Sicherstellung der Konformitätsbewertung
- Aufrechterhaltung der Konformität bei Handhabung
Vertreiber
- Sorgfaltspflicht
Welche konkreten Pflichten sind ab 12.08.2026 zu erfüllen?
Anforderungen an Stoffe in Verpackungen
- Grenzwerte Schwermetalle: Die Gesamtkonzentration von Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI in einer Verpackung darf 100 mg/kg nicht übersteigen.
- Grenzwerte PFAS (nur in Lebensmittelverpackungen)
Informationspflicht der Lieferanten
- Im Sinne der PPWR sind Sie der Erzeuger der von uns produzierten Verpackungen. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit Sie die Konformität der Verpackungen nachweisen können.
Kennzeichnung von Verpackungen
Im Sinne der PPWR sind Sie der Erzeuger der von uns produzierten Verpackungen und müssen dafür sorgen, dass die Kennzeichnungen auf Ihren Verpackungen angebracht sind:
- Identifikationsmerkmal, z. B. Chargennummer oder Seriennummer
- Kontaktinformationen des Herstellers (Name, Marke, Adresse); optional QR-Code
EU-Konformitätserklärung
Die Verantwortung für diese Erklärung liegt beim Erzeuger.
Technische Dokumentation
- Die technische Dokumentation muss enthalten:
- Identifikation eindeutige Kennnummer, technische Zeichnungen/Fotos, Beschreibung
- Vorgesehener Verwendungszweck der Verpackung
- Prüfberichte
- Konformitätsbewertungsverfahren